Chancengleichheit für ältere Frauen


Zurück zur Übersicht

Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung im Rahmen der Rentenanpassung
Zuständige Behörde:

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
Deutschland

Art der Maßnahme:

Erhöhung des Betrags, der bei der Rentenberechnung für Erziehungszeiten angerechnet wird.

Zielgruppe:

Menschen, die Kinder erzogen haben bzw. erziehen, also in der überwiegenden Zahl Frauen

Zielsetzung:

Durch die bessere Bewertung der Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung steigen die Renten von Frauen, die Kinder erzogen haben.

Detailierte Beschreibung:

Seit dem 1. Juli 2000 werden für die Erziehung von Kindern 100% des Durchschnittsverdienstes für die Rente angerechnet statt bisher 90 %. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente für jedes erzogene Kind in den alten Bundesländern von 43,44 DM (22,21 Euro) auf 48,58 DM (24,84 Euro) und in den neuen Bundesländern von 37,79 DM (19,32 Euro) auf 42,26 DM (21,61 Euro). Von dieser Neureglung betroffen sind ca. 7,7 Millionen Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben.

Quelle der Information:

www.bundesregierung.de

Kontaktadresse:

Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung
D-11044 Berlin
Tel. 0049-180-5221996
Fax 0049-180-5221997

Zurück zum Anfang

 

2001-04-25