| Detailierte Beschreibung: Seit dem 1. Juli 2000 werden für die Erziehung von Kindern 100% des
Durchschnittsverdienstes für die Rente angerechnet statt bisher 90 %. Dadurch erhöht
sich die monatliche Rente für jedes erzogene Kind in den alten Bundesländern von 43,44
DM (22,21 Euro) auf 48,58 DM (24,84 Euro) und in den neuen Bundesländern von 37,79 DM
(19,32 Euro) auf 42,26 DM (21,61 Euro). Von dieser Neureglung betroffen sind ca. 7,7
Millionen Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben. |