Chancengleichheit für ältere Frauen


Zurück zur Übersicht

Verfassungsmäßiges Gesetz (loi constitutionnelle n 99 569 du 08.07.1999) zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Zuständige Behörde:

Parlament
Frankreich

Art der Maßnahme:

Verfassungsmäßiges Gesetz

Zielgruppe:

Frauen

Zielsetzung:

Dieses Gesetz ist aus der Absicht der Regierung entstanden, ein besseres geschlechtliches Gleichgewicht in den politischen Entscheidungsinstanzen zu herzustellen.

Detailierte Beschreibung:

Dieses Gesetz - welches den Artikel 3 der Verfassung vom 4.10.1958 vervollständigt - zielt auf "für Männer und Frauen gleichberechtigte Zugangsbedingungen zu den Mandaten und Funktionen der politischen Entscheidungsinstanzen".

Quelle der Information:

Journal Officiel de la République Française du 09.09.1999, S. 10175

Kontaktadresse:

Secrétariat aux Droits de la Femme
8 avenue de Ségur
F-75005 Paris (Sekrätariat für Frauenrechte)

Zurück zum Anfang

 

2001-04-25