| Zielsetzung: Nationalversammlung und Senat sind zu der "Feststellung gelangt, die
Rechte auf Gleichberechtigung seien nicht in die Praxis umgesetzt worden - obwohl
zahlreiche Gesetzestexte, wie z.B. die Präambel der Verfassung von 1946 oder die
Vereinbarungen von Amsterdam, diese explizit fordern - (...) und geschlechtliche
Diskriminierungen seien weiterhin zahlreich (...). Beide sind sich darüber einig (...),
Regierungsorgane, wie z.B. das Observatorium für Parität, seien unzureichend, um das
Parlament objektiv und vollständig zu informieren, und beide wünschen, dass das
Parlament mit permanenten, unabhängigen Instanzen ausgerüstet wird, die eine Art
'parlamentarische Wache' darstellen solle." |
| Detailierte Beschreibung: Beide parlamentarische Versammlungen (Nationalversammlung und Senat) sollen
jede eine parlamentarische Delegation für Frauenrechte und geschlechtliche
Chancengleichheit benennen; hauptsächliche Mission dieser Delegationen soll die
Information beider Versammlungen über die Folgen der Regierungspolitik im Hinblick auf
die Rechte der Frauen und auf die geschlechtliche Chancengleichheit sein. Ausserdem sollen
die Delegationen die Anwendung der bestehenden Gesetze auf diesem Gebiet prüfen. Der
Gesetzestext legt ebenfalls das Informationsrecht der Delegationen fest, indem es die
Regierung zur Information der Delegationen verpflichtet wie auch zur Übergabe sämtlicher
Unterlagen, die zur Ausführung ihrer Mission notwendig sind. |
| Quelle der Information: Floch, Jacques : "Rapport (...) sur la proposition de loi (...) tendant
à la création de délégations parlementaires aux droits des femmes et à l'égalité
des chances entre les hommes et les femmes." ("Bericht (...) zum Gesetzentwurf
(...) bzgl. der Einrichtung parlamentarischer Delegationen für Frauenrechte und
geschlechtliche Chancengleichheit"), Assemblée nationale, n 1696, 18.06.1999. |