Chancengleichheit für ältere Frauen


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Aufwertung des Altersminimums
Zuständige Behörde:

Regierung. Kassen der staatlichen Altersversorgung
Frankreich

Art der Maßnahme:

Dekret

Zielgruppe:

Empfänger des Altersminimums

Zielsetzung:

Um der Altenbevölkerung ein Mindesteinkommen zu garantieren, werden Bezüge und Einkommensgrenze jährlich zum 1. Januar neu festgelegt.

Detailierte Beschreibung:

Zum 1.01.2000 aufgewertete Bezüge und Einkommensgrenzen des Altersminimums. Beide hängen vom Familienstand ab (alleinlebend/Ehepaar).

Alleinlebende: Der monatliche Betrag wurde auf 3.575,83FF (545,13 Euro) angehoben, die jährliche Einkommensgrenze auf 43.947FF (6.699,68 Euro) ;

Ehepaare: der monatliche Betrag wurde auf 6.414,75FF (977,92 Euro) angehoben, die jährliche Einkommensgrenze auf 76.977FF (11.735,07 Euro).

Quelle der Information:

Liaisons Sociales Multimédia, Législation sociale (soziale Gesetzgebung), n 7798 - 15/01/1998 - n 7960 - 20/01/1999. Liaisons Sociales, Législation sociale, Nr. 8047 - 07/01/2000, S. 1 und 2.

Kontaktadresse:

CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris

Kommentar:

Annähernd 70% der Empfänger des garantierten Altersminimums sind Frauen.

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2001-04-25