Chancengleichheit für ältere Frauen


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Witwenrente (asssurance veuvage)
Zuständige Behörde:

Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich

Art der Maßnahme:

Gesetz des Sozialgesetzbuches

Zielgruppe:

Witwen und Witwer eines Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung oder anderer staatlicher Alterskassen, sofern die/der Verwitwete zum Zeitpunkt des Ablebens des Ehepartners keine 55 Jahre alt waren.

Zielsetzung:

Die Witwenrente versteht sich als vorrübergehende Förderungsmassnahme zugunsten der beruflichen Eingliederung der Verwitweten unter 55 Jahren, d.h. bis hin zu einem Alter, in dem der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente einsetzt.

Detailierte Beschreibung:

Der Genuss einer Hinterbliebenenrente, dessen Zahlungen in jedem Fall mit Erreichen des 55. Lebensjahren beendet sind (in dem Alter tritt die Hinterbliebenenrente ein), ist von mehreren Bedingungen abhängig:
- Ableben des Ehepartners bevor der Überlebende 55. Jahre alt ist;
- der verstorbene Ehepartner muss sozialversichert gewesen sein;
- der überlebende Ehepartner muss noch mindestens einem Kinder unterhaltsverpflichtet sein oder eines während 9 Jahre vor Erreichen des 16. Lebensjahres grossgezogen haben;
- das trimestrielle Einkommen des überlebenden Ehepartners muss unter einer festgelegten Grenze liegen, und zwar 11.524FF (1.757 Euro) im Jahre 1997 (unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommen und der Witwenrente).

Die Witwenrente wird während der ersten drei Jahre nach dem Tode des Ehepartners gezahlt, sie wird jährlich zum 1. Januar neu bewertet und ist degressiv (Bezüge für 1997):
- 3.073FF (468,48 Euro) das erste Jahr,
- 2.019FF (307,80 Euro) das zweite Jahr,
- 1.537FF (234,31 Euro) das dritte.

Diese Rente basiert nicht auf vorangegangenen Einzahlungen.

1998 sind bestimmte Änderungen eingetreten.

Quelle der Information:

Liaisons Sociales, anonym, 1997 : "Barème social périodique" ("Periodische Tabellen der sozialen Hilfen"), Nr 38/Nouvelle série (neue Serie), 31.07.1997.

Kontaktadresse:

CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris

http://www.marianne-en-ligne.fr/97-07-07/dessus-b.htm

Kommentar:

Aufgrund der männlichen Übersterblichkeit und der weiblichen Einkommen, die generell unter denen der Männer liegen, sind die meisten Bezieher Frauen.

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2001-04-25