Chancengleichheit für ältere Frauen


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Änderungen des Gesetzes der Witwenrente
Zuständige Behörde:

Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich

Art der Maßnahme:

Loi n 98-1194 du 23.12.1998 du Code de la Sécurité Sociale (Gesetz Nr 98-1194 vom 23.12.1998 des Sozialgesetzbuches)

Zielgruppe:

Witwen und Witwer eines Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung oder anderer staatlicher Alterskassen, sofern die/der Verwitwete zum Zeitpunkt des Ablebens des Ehepartners keine 55 Jahre alt waren.

Zielsetzung:

Diese Gesetzesänderung erfolgt im Rahmen des Inkrafttretens des Orientierungsgesetzes (loi d'orientation, 29.07.1998) über den Kampf gegen sozialen Ausschluss.

Detailierte Beschreibung:

Die Änderungen beziehen sich auf vier Aspekte: Dauer der vom Verstorbenen geleisteten Abgaben, Dauer der Zahlungen, und Abschaffen des degressiven Charakters der Bezüge und schliesslich das Kumulieren der Rente mit Arbeitseinkommen oder mit bezahltem Praktikum.

1. Die Inanspruchnahme setzt voraus, dass der verstorbene Ehepartner 3 Monate im Laufe des Jahres vor seinem Ableben sozialversichert gewesen ist.
2. Übergang von der degressiven, dreijährigen Rente zur zweijährigen mit konstanten Bezügen. Ab dem 01.01.1999 belaufen sich die monatlichen Bezüge auf 3.144FF (479,30 Euro).
3. Hat der Bezieher ein Arbeitseinkommen oder führt er ein bezahltes Praktikum durch, können diese Einkommen während der ersten 3 Monate ohne Rücksicht auf die Einkommensgrenze mit der Witwenrente kumuliert werden; während der dann folgenden 9 Monate werden 50% dieser Einkommen berechnet, gegenüber 100% im 2. und letzten Jahr.

Quelle der Information:

Bulletin Officiel n 99/43, Direction de la Sécurité Sociale, Sous-direction des retraites, http://www.santé.gouv.fr/adm/dagpb/bo/1999/99-43/a0432928.htm

Kontaktadresse:

CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris

http://www.santé.gouv.fr/adm/dagpb/bo/1999/99-43/a0432928.htm

Kommentar:

Aufgrund der männlichen Übersterblichkeit und der weiblichen Einkommen, die generell unter denen der Männer liegen, sind die meisten Bezieher Frauen.

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2001-04-25