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| Änderungen des
Gesetzes der Witwenrente |
| Zuständige Behörde: Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale
Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der
Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich |
| Art der Maßnahme: Loi n 98-1194 du 23.12.1998 du Code de la Sécurité Sociale (Gesetz Nr
98-1194 vom 23.12.1998 des Sozialgesetzbuches) |
| Zielgruppe: Witwen und Witwer eines Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung oder
anderer staatlicher Alterskassen, sofern die/der Verwitwete zum Zeitpunkt des Ablebens des
Ehepartners keine 55 Jahre alt waren. |
| Zielsetzung: Diese Gesetzesänderung erfolgt im Rahmen des Inkrafttretens des
Orientierungsgesetzes (loi d'orientation, 29.07.1998) über den Kampf gegen sozialen
Ausschluss. |
| Detailierte Beschreibung: Die Änderungen beziehen sich auf vier Aspekte: Dauer der vom Verstorbenen
geleisteten Abgaben, Dauer der Zahlungen, und Abschaffen des degressiven Charakters der
Bezüge und schliesslich das Kumulieren der Rente mit Arbeitseinkommen oder mit bezahltem
Praktikum.
1. Die Inanspruchnahme setzt voraus, dass der verstorbene Ehepartner
3 Monate im Laufe des Jahres vor seinem Ableben sozialversichert gewesen ist.
2. Übergang von der degressiven, dreijährigen Rente zur zweijährigen mit konstanten
Bezügen. Ab dem 01.01.1999 belaufen sich die monatlichen Bezüge auf 3.144FF (479,30 Euro).
3. Hat der Bezieher ein Arbeitseinkommen oder führt er ein bezahltes Praktikum durch,
können diese Einkommen während der ersten 3 Monate ohne Rücksicht auf die
Einkommensgrenze mit der Witwenrente kumuliert werden; während der dann folgenden 9
Monate werden 50% dieser Einkommen berechnet, gegenüber 100% im 2. und letzten Jahr. |
| Quelle der Information: Bulletin Officiel n 99/43, Direction de la Sécurité Sociale, Sous-direction
des retraites, http://www.santé.gouv.fr/adm/dagpb/bo/1999/99-43/a0432928.htm |
| Kontaktadresse: CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris
http://www.santé.gouv.fr/adm/dagpb/bo/1999/99-43/a0432928.htm |
| Kommentar: Aufgrund der männlichen Übersterblichkeit und der weiblichen Einkommen, die
generell unter denen der Männer liegen, sind die meisten Bezieher Frauen. |
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