Chancengleichheit für ältere Frauen


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Aufwertung der Witwenrente
Zuständige Behörde:

Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich

Art der Maßnahme:

Dekret

Zielgruppe:

Empfänger einer Witwenrente

Zielsetzung:

Diese Massnahme gehört zu den jährlichen Neubewertungen sämtlicher Leistungen der Altersversorgung und Invalidität.

Detailierte Beschreibung:

Die Witwenrente wurde um 0,5% im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Damit betragen die Monatsbezüge ab dem 1.1.2000 und während des ganzen Jahres 3.160FF (481,74 Euro) und die trimestrielle Einkommenshöchstgrenze 11.850FF (1.806,52 Euro).

Quelle der Information:

Liaisons Sociales, anonym, 2000: "Vieillesse et invalidité. Revalorisation au 1er janvier 2000"("Alter und Invalidität. Neue Sätze ab 1.1.2000"), in Législation Sociale, Nr. 8055, 13.01.2000, Beilage zu Nr. 13072.

Kontaktadresse:

CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris

http://www.marianne-en-ligne.fr

Kommentar:

Aufgrund der männlichen Übersterblichkeit und der weiblichen Einkommen, die generell unter denen der Männer liegen, sind die meisten Bezieher Frauen.

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2001-04-25