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| Hinterbliebenenrente
(pension de réversion) der allgemeinen staatlichen Altersversorgung |
| Zuständige Behörde: Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale
Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der
Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich |
| Art der Maßnahme: Gesetz des Sozialgesetzbuches |
| Zielgruppe: Witwer und Witwen eines Sozialversicherten der allgemeinen staatlichen
Altersversorgung, die nicht wieder geheiratet haben und die zum Zeitpunkt des Ablebens des
Ehepartners mindestens 55 Jahre alt waren. |
| Zielsetzung: - Dem überlebendem Ehepartner ein Mindesteinkommen zu garantieren, welches
ursprünglich den Witwen vorbehalten war, jedoch im Rahmen der gesetzlichen
Gleichberechtigung auf Männer ausgeweitet wurde;
- den aus dem Ableben folgenden, teilweisen oder gänzlichen Verlust der Einkommen des
Ehepartners zu kompensieren; derartiger Verlust betrifft vorangig Frauen, die noch
gänzlich vom Einkommen des Ehemannes abhängig waren. |
| Detailierte Beschreibung: Das Prinzip der Hinterbliebenenrente besteht daraus, dem überlebenden
Ehepartner (weiblich und männlich) einen Teil - genau 54% gegenüber 52% vor dem 1.1.1995
- der Rente/Pension des Verstorbenen zu zahlen ; es handelt sich demnach um ein
abgeleitetes Recht. Die Zugangsbedingungen sind relativ restriktiv:
- mindestens 55 Jahre alt sein, mindestens die letzten 2 Jahre mit dem Verstorbenen
verheiratet gewesen sein, sei es, aus dieser Ehe ist ein Kind hervorgegangen;
- nicht wieder geheiratet zu haben, bevor die Hinterbliebenenrente zuerkannt wurde;
- über ein Einkommen verfügen, welches unter einer festgesetzten Höchstgrenze liegt.
Die Altersversorgung für Beamte und Staatsangestellte kennt weder eine Alters- noch
eine Einkommensgrenze.
1998 sind bestimmte Klauseln der rechtlichen Regelungen eingetreten.
Die Zugangsbedingungen und der Berechnungssatz der Alterszusatzkassen sind für den
Hinterbliebenen günstiger. |
| Quelle der Information: Jacqueline Lacroix, 1992 : "Les veuves de plus de 65 ans et pension de
réversion" ("Witwen über 65 Jahre und Hinterbliebenenrente"), in
Solidarité Santé, Etudes statistiques, Nr. 3, Juli-September ; Dossier : Les personnes
âgées (Alte Menschen), Paris ;
CNAV, anonym, 1996 : "La retraite des femmes" ("Die
Altersversorgung der Frauen"), Retraite et Société Nr 13, Herausgeber CNAV
(Nationale Altersversicherungskasse), Paris ;
France Pratique, anonym, 2000 : "Pension de réversion"
("Hinterbliebenenrente"), http://www.pratique.fr/vie
prat/emploi/retraite/daf3608.htm |
| Kontaktadresse: CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris |
| Kommentar: Die diesbezügliche Rechtslage ist außerordentlich kompliziert aufgrund der
Mannigfaltigkeit der Regelungen der unterschiedlichen Kassen. Da diese in mancher Hinsicht
mehr oder weniger großzügig sind, bedingen sie zahlreiche, systemgebundene
Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten. Die Mannigfaltigkeit der Situationen der
Hinterbliebenen verschärft noch die ohnehin gegebene Komplexität: verheiratet oder
unverheiratet - berufstätig oder nichtberufstätig - vorhandene oder nicht vorhandene
eigene Rentenansprüche - alleiniger oder zu teilender Anspruch auf Hinterbliebenenrente
usw.
Trotz des stark angewachsenen Anteils berufstätiger Frauen seit dem Bestehen dieser
Rente, sind Frauen weiterhin in der Überzahl unter den Empfängern.
"Zweifelsohne gibt es kaum andere soziale Phänomene, deren Ungleichheiten denen
des Witwentums nahe kommen." [Marie-Annick Prigent] |
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