Chancengleichheit für ältere Frauen


Zurück zur Übersicht

Hinterbliebenenrente (pension de réversion) der allgemeinen staatlichen Altersversorgung
Zuständige Behörde:

Hauptsächlich: CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Vieillesse - Nationale Altersversicherungskasse) ; MSA (Mutualité Sociale Agricole - Sozialversicherungen der Landarbeiter und Landwirte)
Frankreich

Art der Maßnahme:

Gesetz des Sozialgesetzbuches

Zielgruppe:

Witwer und Witwen eines Sozialversicherten der allgemeinen staatlichen Altersversorgung, die nicht wieder geheiratet haben und die zum Zeitpunkt des Ablebens des Ehepartners mindestens 55 Jahre alt waren.

Zielsetzung:

- Dem überlebendem Ehepartner ein Mindesteinkommen zu garantieren, welches ursprünglich den Witwen vorbehalten war, jedoch im Rahmen der gesetzlichen Gleichberechtigung auf Männer ausgeweitet wurde;
- den aus dem Ableben folgenden, teilweisen oder gänzlichen Verlust der Einkommen des Ehepartners zu kompensieren; derartiger Verlust betrifft vorangig Frauen, die noch gänzlich vom Einkommen des Ehemannes abhängig waren.

Detailierte Beschreibung:

Das Prinzip der Hinterbliebenenrente besteht daraus, dem überlebenden Ehepartner (weiblich und männlich) einen Teil - genau 54% gegenüber 52% vor dem 1.1.1995 - der Rente/Pension des Verstorbenen zu zahlen ; es handelt sich demnach um ein abgeleitetes Recht. Die Zugangsbedingungen sind relativ restriktiv:
- mindestens 55 Jahre alt sein, mindestens die letzten 2 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein, sei es, aus dieser Ehe ist ein Kind hervorgegangen;
- nicht wieder geheiratet zu haben, bevor die Hinterbliebenenrente zuerkannt wurde;
- über ein Einkommen verfügen, welches unter einer festgesetzten Höchstgrenze liegt.

Die Altersversorgung für Beamte und Staatsangestellte kennt weder eine Alters- noch eine Einkommensgrenze.

1998 sind bestimmte Klauseln der rechtlichen Regelungen eingetreten.

Die Zugangsbedingungen und der Berechnungssatz der Alterszusatzkassen sind für den Hinterbliebenen günstiger.

Quelle der Information:

Jacqueline Lacroix, 1992 : "Les veuves de plus de 65 ans et pension de réversion" ("Witwen über 65 Jahre und Hinterbliebenenrente"), in Solidarité Santé, Etudes statistiques, Nr. 3, Juli-September ; Dossier : Les personnes âgées (Alte Menschen), Paris ;

CNAV, anonym, 1996 : "La retraite des femmes" ("Die Altersversorgung der Frauen"), Retraite et Société Nr 13, Herausgeber CNAV (Nationale Altersversicherungskasse), Paris ;

France Pratique, anonym, 2000 : "Pension de réversion" ("Hinterbliebenenrente"), http://www.pratique.fr/vie prat/emploi/retraite/daf3608.htm

Kontaktadresse:

CNAV
110 rue de Flandre
F 75019 Paris

Kommentar:

Die diesbezügliche Rechtslage ist außerordentlich kompliziert aufgrund der Mannigfaltigkeit der Regelungen der unterschiedlichen Kassen. Da diese in mancher Hinsicht mehr oder weniger großzügig sind, bedingen sie zahlreiche, systemgebundene Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten. Die Mannigfaltigkeit der Situationen der Hinterbliebenen verschärft noch die ohnehin gegebene Komplexität: verheiratet oder unverheiratet - berufstätig oder nichtberufstätig - vorhandene oder nicht vorhandene eigene Rentenansprüche - alleiniger oder zu teilender Anspruch auf Hinterbliebenenrente usw.

Trotz des stark angewachsenen Anteils berufstätiger Frauen seit dem Bestehen dieser Rente, sind Frauen weiterhin in der Überzahl unter den Empfängern.

"Zweifelsohne gibt es kaum andere soziale Phänomene, deren Ungleichheiten denen des Witwentums nahe kommen." [Marie-Annick Prigent]

Zurück zum Anfang

 

2001-04-25