Chancengleichheit für ältere Frauen


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Hinterbliebenenrente (pension de réversion) der Alterszusatzkassen
Zuständige Behörde:

Alterszusatzkassen
Frankreich

Art der Maßnahme:

Sozialrecht

Zielgruppe:

Nicht wiederverheiratete Witwer und Witwen einer/s Sozialversicherten einer Alterszusatzkasse.

Zielsetzung:

- Ziel ist, dem überlebendem Ehepartner ein Mindesteinkommen zu garantieren; dieses war ursprünglich den Witwen vorbehalten, wurde jedoch im Rahmen der gesetzlichen Gleichberechtigung auf Männer ausgeweitet;
- den aus dem Ableben des Ehepartners folgenden, teilweisen oder gänzlichen Einkommensverlust zu kompensieren; derartiger Verlust betrifft vorangig Frauen, die noch gänzlich vom Einkommen des Ehemannes abhängig waren.

Detailierte Beschreibung:

Das Prinzip ist dasselbe wie bei der staatlichen Altersversicherung. Jedoch gibt es nennenswerte Abweichungen: hier besteht keine systematische jährliche Aufwertung, die Beträge belaufen sich hier auf 60% der Rente/Pension, die die Zusatzkasse dem Verstorbenen zahlte, und (abgesehen von der Altersbedingung) sind die Zugangsbedingungen weit weniger restriktiv als die der staatlichen Alterskasse:

- Mindestalter der "ARRCO-Kassen" (Rentenzusatzkassen der Arbeitnehmer): ausnahmslos 55 Jahre, Mindestalter der "AGIRC-Kassen" (Pensionszusatzkassen für höhere Angestellte): generell 60 Jahre, unter bestimmten Bedingungen 55 Jahre; die Altersbedingungen entfallen, wenn der Empfänger noch 2 Kinder zu versorgen hat oder im Falle von Invalidität.
- Es gibt keine Einkommensbedingungen und auch die Anzahl der Ehejahre spielen keine Rolle.

Sonderbedingungen:

- bei Wiederheirat, wann auch immer sie erfolgt, entfällt die Hinterbliebenenrente ausnahmslos;
- die Hinterbliebenenrente erhöht sich, wenn der Empfänger noch ein Kind zu versorgen hat (ARRCO-Kassen) bzw. aus der Ehe mindestens 3 Kinder hervorgegangen sind (AGIRC-Kassen).

Seit 1998 sind Änderungen vorgenommen worden.

Generell gesehen sind die Zugangsbedingungen und der Berechnungssatz der Alterszusatzkassen für den Hinterbliebenen günstiger.

Quelle der Information:

Marie-Annick Prigent, 1992 : "Le Veuvage. Caractéristiques démographiques et évolutions sociologiques" ("Witwentum. Demographische Charakteristika und soziologische Entwicklung"), in Les Entretiens de la CIPC 1991 (Caisse Interprofessionnelle de Prévoyane des Cadres - Interprofessionale Vorsorgekasse für höhere Angestellte), S. 81-106 ;

Notre Temps, anonym, 1998 : "La réversion des retraites complémentaires" ("Hinterbliebenenrente der Zusatzkassen"), in Notre Temps, Nr 340, S. 91

Kontaktadresse:

ARCCO (Association pour le Régime de Retraite complémentaire des Salariés - Verband der Rentenzusatzkassen für Arbeitnehmer)
44, Boulevard de la Bastille
F 75012 Paris

AGIRC (Association Générale des Institutions de Retraite des Cadres - Verband der Pensionszusatzkassen für höhere Angestellte)
4, Rue Leroux
F 75016 Paris

Kommentar:

Infolge der männlichen Übersterblichkeit und infolge der weiblichen, vergleichsweise niedrigen Einommen, besteht die Überzahl der Bezieher aus Frauen.

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2001-04-25