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| Hinterbliebenenrente:
Aufteilung der Ansprüche unter den möglichen, aufeinandergefolgten Ex-EhepartnerInnen
und dem/der überlebenden EhepartnerIn |
| Zuständige Behörde: Sämtliche Alterskassen
Frankreich |
| Art der Maßnahme: Urteil des Kassationshofes vom 18.12.1997 und nachfolgende neue gesetzliche
Regelung vom 12.01.1998 |
| Zielgruppe: EmpfängerInnen einer Hinterbliebenenrente |
| Zielsetzung: - Aufteilung der Hinterbliebenenrente unter aufeinanderfolgenden
EhepartnerInnen eines Versicherten;
- Festlegen neuer Berechnungsgrundlage der Rentenbezüge, die unter den ehemaligen
PartnerInnen, von denen der Verstorbene geschiedenen war, und seiner/m letzten
EhepartnerIn, die ihn überlebt hat, aufzuteilen sind. |
| Detailierte Beschreibung: Gesetzlicher Anspruch auf Hinterbliebenenrente ehemaliger, d.h. geschiedener
Ehepartner (männlich und weiblich) besteht seit dem 30.6.1980, sofern diese nicht wieder
geheiratet haben. Dieses Gesetz betrifft alle Fälle, in denen das Sterbedatum nach dem
30.6.1980 liegt; für die anderen Fälle gilt die Neuregelung nicht, so dass dann
sämtliche Ansprüche beim überlebendem Ehepartner bleiben und eventuelle ehemalige
(geschiedene) Ehepartner keinerlei Ansprüche haben.
Neu ist infolge dieser Änderung des Gesetzes ebenfalls, dass die Hinterbliebenenrente
unter sämtlichen Ehepartnern - d.h. den ehemaligen, geschiedenen und dem überlebendem -
im Verhältnis zu den Ehejahren aufgeteilt wird. Dem überlebenden Ehepartner steht die
ungeteilte Hinterbliebenenrente nur unter der Bedingung zu, dass seine Ehe vor dem
13.1.1998 geschlossen und die Scheidung des Verstorbenen vor dem 1.7.1980 vollzogen wurde. |
| Quelle der Information: Anonym, 1998 : "Veuvage, divorce : les règles des pensions de
réversion ont changé" ("Witwentum und Scheidung: Neue Regelung der
Hinterbliebenenrente"), in Bellini Contact, Nr 8, juin, S 3
Anonym, 1999 : "La réversion, une réforme plus
souple"("Hinterbliebenenrente, eine weicherere Reform"), in reflet, n 46,
avril, S 6-7 |
| Kontaktadresse: ARCCO (Association pour le Régime de Retraite complémentaire des Salariés
- Verband der Rentenzusatzkassen für Arbeitnehmer)
44, Boulevard de la Bastille
F 75012 Paris
AGIRC (Association Générale des Institutions de Retraite des
Cadres - Verband der Pensionskassen für höhere Angestellte)
4, Rue Leroux
F 75016 Paris |
| Kommentar: Infolge der männlichen Übersterblichkeit und infolge der weiblichen,
vergleichsweise niedrigen Einommen, besteht die Überzahl der Bezieher aus Frauen.
Die hier beschriebenen Punkte zeigen vortrefflich die Komplexität des französischen
Systems auf. |
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