Chancengleichheit für ältere Frauen


Resolution an

  die Vereinten Nationen 

  das Europäische Parlament

  den Europarat 

  den Rat der Europäischen Union

  die Europäische Kommission

  die Regierungen in Europa

von den Teilnehmenden der Europäischen Konferenz "Chancengleichheit für ältere Frauen in Politik und Gesellschaft" am 1. und 2. Februar 2001 in Brüssel (1)

Die Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen, die sich mit Fragestellungen zur Situation älterer Frauen befassen, heben hervor, dass die Chancengleichheit von Frauen jeden Alters trotz Verbesserungen der entsprechenden Gesetzgebung und anderer Fortschritte in den letzten 2 bis 3 Jahrzehnten in vielen Bereichen noch nicht verwirklicht ist. 

Sie bestätigen das Recht der Frauen jeden Alters auf chancengleiche Möglichkeiten der Teilhabe in Politik und Gesellschaft und ihr Recht auf eine Stimme in politischen Prozessen der Entscheidungsfindung auf allen behördlichen und Verfahrensebenen. Wenn die Erfahrungen, Kreativität und der Beitrag von Frauen jeden Alters im öffentlichen und privaten Bereich während ihres gesamten Lebenszyklus angemessene Beachtung finden, können die noch immer vorfindbaren, im Folgenden genannten Probleme vieler älterer Frauen vermieden oder reduziert werden:

Benachteiligungen in schulischer und beruflicher Bildung: In vielen Ländern hatte die heutige Generation älterer Frauen nicht die gleichen Möglichkeiten zu schulischer und beruflicher Bildung wie die Männer ihres Alters. 

Ein größeres Risiko der vorzeitigen Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt: Noch immer sind Frauen zeit ihres Erwerbslebens von einem überdurchschnittlichen Risiko der Erwerbslosigkeit betroffen und in den meisten europäischen Ländern als Arbeitnehmerinnen auch von der Frühverrentung.

Ein höheres Armutsrisiko: Während ältere Männer und Ehepaare mittlerweile seltener über niedrige Einkommen verfügen, sind in den meisten europäischen Ländern besonders ältere alleinstehende Frauen von Armut betroffen. Gründe hierfür sind u.a., dass sie während ihres Erwerbslebens weniger verdienten, die Erwerbsarbeit häufiger unterbrechen mussten und einen schlechteren Zugang zu qualifizierten und gut bezahlten Positionen hatten. Als Folge hiervon haben diese älteren Frauen auch häufiger unter einer schlechteren Lebenslage zu leiden.

Eine größere Arbeitsbelastung: Die Tatsache, dass Frauen in der Regel - neben eventuell bezahlter Arbeit - unbezahlte Arbeit in der Familie leisten, gilt insbesondere auch für ältere Frauen. Gerade Großmütter leisten z.B. wesentliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung und -erziehung. Darüber hinaus spielen inbesondere Frauen in ihrem 5., 6. und 7. Lebensjahrzehnt eine wichtige Rolle in der Pflege ihrer Familienangehörigen und der Unterstützung von Freunden und Bekannten. Sie riskieren dabei, physisch, emotional und finanziell ausgenutzt zu werden oder sich selbst zu überfordern.

Ein höheres Isolationsrisiko: Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung sind ältere Frauen in ihren letzten Lebensjahren eher der Gefahr sozialer Isolation ausgesetzt als Männer.

Ein höheres Risiko chronischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen und unzureichender Behandlung: Ältere Frauen sind in vielen europäischen Ländern mit zunehmendem Alter einem höheren Risiko chronischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgesetzt und von Multimorbidität betroffen. Vielfach lässt sich bei bestimmten Gruppen älterer Frauen eine im Vergleich zu älteren Männern insgesamt schlechtere und unter Umständen verspätete angemessene Behandlung beobachten; dies gilt insbesondere für sozial benachteiligte Frauen.

Mobilitätseinschränkungen: Einerseits sind ältere Frauen durch ihre höhere Lebenserwartung häufiger Mobilitätseinschränkungen aufgrund gesundheitlicher Probleme ausgesetzt. Andererseits können heute weniger ältere Frauen als ältere Männer auf die Nutzung eines eigenen Pkws zurückgreifen und sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen.

Geringere Beteiligung an Entscheidungsprozessen und in der politischen Interessenvertretung: Ältere Frauen haben in den meisten europäischen Ländern weniger Erfahrungen in Bezug auf ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen und in der Vertretung ihrer eigenen Interessen gesammelt. Dies gilt auch für Organisationen älterer Menschen, in denen ältere Männer häufig die Entscheidungspositionen besetzen, und für Frauenorganisationen, die sich meist auf Belange jüngerer Frauen konzentrieren.

Vor diesem Hintergrund beziehen sich die Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen auf die bereits beschlossenen Maßnahmen und Schritte in der globalen Aktions-Plattform der Vereinten Nationen (Beijing,1995) und im Schluss-Dokument der U.N.-Sonderversammlung "Beijing plus 5" (New York, 2000) sowie auf die Resolution "Ältere Frauen und soziale Ausgrenzung - Themenschwerpunkte / Ermächtigung / Aktionen" (Egmond aan Zee, Oktober 1999).

Angesichts neuerer Forschungsergebnisse zur Situation älterer Frauen rufen die Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen die Adressaten der Resolution auf, die bisherigen globalen Beschlüsse umzusetzen und mit einem Zeitplan zur Überprüfung ihrer Umsetzung zu versehen. Darüber hinaus gilt es, durch die Entwicklung relevanter Aktionsprogramme auf nationaler und internationaler Ebene und insbesondere durch das laufende Programm der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, bezogen auf die jeweilige Ausgangslage in den einzelnen Ländern

Forschungsarbeiten zu allen relevanten Aspekten der Situation älterer Frauen zu fördern und darauf einzuwirken, dass die spezielle Situation von Frauen und insbesondere älterer Frauen sowohl in quantitativen als auch qualitativen Forschungsarbeiten berücksichtigt wird, um dem Mythos "älterer und alternder Frauen" zu begegnen; dies gilt auch für die Erstellung amtlicher Statistiken, die jeweils parallel nach Alter und Geschlecht differenzieren sollten, um Informationen über die Heterogenität der Lebenslagen älterer Frauen zur Verfügung zu stellen, und für die Ausweisung unbezahlter Arbeitsleistungen in Familie und Gesellschaft, die vornehmlich von Frauen erbracht werden, als Beitrag zum Bruttosozialprodukt,

ältere Frauen als eigenständige Zielgruppe in Regierungsberichten und anderen Regierungsveröffentlichungen zu berücksichtigen, um auf dieser Grundlage Maßnahmen in Politik und Gesetzgebung zur Verbesserung der Situation älterer Frauen - auch älterer Migrantinnen, Angehöriger farbiger Minderheiten und anderer mehrfach benachteiligter Gruppen älterer Frauen - ergreifen zu können und Schritte auf allen Ebenen für das Anti-Altersdiskriminierungs-Programm der Europäischen Union einzuleiten,

Anzahl und Wirksamkeit von Maßnahmen, die bereits durch Verbände ergriffen wurden, durch finanzielle Förderung und andere Formen der Unterstützung zu erhöhen; dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen, die die Teilhabe älterer Frauen am Prozess des lebenslangen Lernens unterstützen und es ihnen ermöglichen, am Aufbau und der Weiterentwicklung von Netzwerken und Selbsthilfeorganisationen mitzuwirken, um im Sinne des Empowerment die Kapazität älterer Frauen als Anwältinnen ihrer eigenen Interessen zu entwickeln und zu stärken,

die öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange älterer Frauen zu steigern,

sicherzustellen, dass der Ansatz des Mainstreaming ausdrücklich auch die Perspektive älterer Frauen berücksichtigt und dass ältere Frauen an nationalen, regionalen und lokalen sozialpolitischen Initiativen beteiligt werden,

Strukturen aufzubauen, die den Dialog auf allen Ebenen zwischen behördlichen Abteilungen, die für Chancengleichheit einerseits und ältere Menschen andererseits zuständig sind, sicherstellen und damit die existentiellen Belange älterer Frauen einbeziehen.

1 Originalsprache der Resolution: Deutsch

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2002-01-16