| Resolution
an
die Vereinten Nationen
das Europäische Parlament
den Europarat
den Rat der Europäischen Union
die Europäische Kommission
die Regierungen in Europa
von
den Teilnehmenden der Europäischen Konferenz "Chancengleichheit für
ältere Frauen in Politik und Gesellschaft" am 1. und 2. Februar 2001
in Brüssel (1)
Die
Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen und
wissenschaftlicher Einrichtungen, die sich mit Fragestellungen zur
Situation älterer Frauen befassen, heben hervor, dass die
Chancengleichheit von Frauen jeden Alters trotz Verbesserungen der
entsprechenden Gesetzgebung und anderer Fortschritte in den letzten 2 bis
3 Jahrzehnten in vielen Bereichen noch nicht verwirklicht ist.
Sie
bestätigen das Recht der Frauen jeden Alters auf chancengleiche Möglichkeiten
der Teilhabe in Politik und Gesellschaft und ihr Recht auf eine Stimme in
politischen Prozessen der Entscheidungsfindung auf allen behördlichen und
Verfahrensebenen. Wenn die Erfahrungen, Kreativität und der Beitrag von
Frauen jeden Alters im öffentlichen und privaten Bereich während ihres
gesamten Lebenszyklus angemessene Beachtung finden, können die noch immer
vorfindbaren, im Folgenden genannten Probleme vieler älterer Frauen
vermieden oder reduziert werden:
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Benachteiligungen
in schulischer und beruflicher Bildung: In vielen Ländern hatte die
heutige Generation älterer Frauen nicht die gleichen Möglichkeiten
zu schulischer und beruflicher Bildung wie die Männer ihres Alters. |
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Ein
größeres Risiko der vorzeitigen Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt:
Noch immer sind Frauen zeit ihres Erwerbslebens von einem überdurchschnittlichen
Risiko der Erwerbslosigkeit betroffen und in den meisten europäischen
Ländern als Arbeitnehmerinnen auch von der Frühverrentung. |
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Ein
höheres Armutsrisiko: Während ältere Männer und Ehepaare
mittlerweile seltener über niedrige Einkommen verfügen, sind in
den meisten europäischen Ländern besonders ältere alleinstehende
Frauen von Armut betroffen. Gründe hierfür sind u.a., dass sie während
ihres Erwerbslebens weniger verdienten, die Erwerbsarbeit häufiger
unterbrechen mussten und einen schlechteren Zugang zu qualifizierten
und gut bezahlten Positionen hatten. Als Folge hiervon haben diese
älteren Frauen auch häufiger unter einer schlechteren Lebenslage
zu leiden. |
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Eine
größere Arbeitsbelastung: Die Tatsache, dass Frauen in der Regel -
neben eventuell bezahlter Arbeit - unbezahlte Arbeit in der Familie
leisten, gilt insbesondere auch für ältere Frauen. Gerade Großmütter
leisten z.B. wesentliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung und
-erziehung. Darüber hinaus spielen inbesondere Frauen in ihrem 5.,
6. und 7. Lebensjahrzehnt eine wichtige Rolle in der Pflege ihrer
Familienangehörigen und der Unterstützung von Freunden und
Bekannten. Sie riskieren dabei, physisch, emotional und finanziell
ausgenutzt zu werden oder sich selbst zu überfordern. |
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Ein
höheres Isolationsrisiko: Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung
sind ältere Frauen in ihren letzten Lebensjahren eher der Gefahr
sozialer Isolation ausgesetzt als Männer. |
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Ein
höheres Risiko chronischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen und
unzureichender Behandlung: Ältere Frauen sind in vielen europäischen
Ländern mit zunehmendem Alter einem höheren Risiko chronischer
gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgesetzt und von
Multimorbidität betroffen. Vielfach lässt sich bei bestimmten
Gruppen älterer Frauen eine im Vergleich zu älteren Männern
insgesamt schlechtere und unter Umständen verspätete angemessene
Behandlung beobachten; dies gilt insbesondere für sozial
benachteiligte Frauen. |
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Mobilitätseinschränkungen:
Einerseits sind ältere Frauen durch ihre höhere Lebenserwartung häufiger
Mobilitätseinschränkungen aufgrund gesundheitlicher Probleme
ausgesetzt. Andererseits können heute weniger ältere Frauen als ältere
Männer auf die Nutzung eines eigenen Pkws zurückgreifen und sind
auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. |
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Geringere
Beteiligung an Entscheidungsprozessen und in der politischen
Interessenvertretung: Ältere Frauen haben in den meisten europäischen
Ländern weniger Erfahrungen in Bezug auf ihre Beteiligung an
Entscheidungsprozessen und in der Vertretung ihrer eigenen
Interessen gesammelt. Dies gilt auch für Organisationen älterer
Menschen, in denen ältere Männer häufig die
Entscheidungspositionen besetzen, und für Frauenorganisationen, die
sich meist auf Belange jüngerer Frauen konzentrieren. |
Vor
diesem Hintergrund beziehen sich die Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger
Organisationen und wissenschaftlicher Einrichtungen auf die bereits
beschlossenen Maßnahmen und Schritte in der globalen Aktions-Plattform
der Vereinten Nationen (Beijing,1995) und im Schluss-Dokument der
U.N.-Sonderversammlung "Beijing plus 5" (New York, 2000) sowie
auf die Resolution "Ältere Frauen und soziale Ausgrenzung -
Themenschwerpunkte / Ermächtigung / Aktionen" (Egmond aan Zee,
Oktober 1999).
Angesichts
neuerer Forschungsergebnisse zur Situation älterer Frauen rufen die
Vertreterinnen und Vertreter gemeinnütziger Organisationen und
wissenschaftlicher Einrichtungen die Adressaten der Resolution auf, die
bisherigen globalen Beschlüsse umzusetzen und mit einem Zeitplan zur Überprüfung
ihrer Umsetzung zu versehen. Darüber hinaus gilt es, durch die
Entwicklung relevanter Aktionsprogramme auf nationaler und internationaler
Ebene und insbesondere durch das laufende Programm der Europäischen
Gemeinschaften zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und
Frauen, bezogen auf die jeweilige Ausgangslage in den einzelnen Ländern
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Forschungsarbeiten
zu allen relevanten Aspekten der Situation älterer Frauen zu fördern
und darauf einzuwirken, dass die spezielle Situation von Frauen und
insbesondere älterer Frauen sowohl in quantitativen als auch
qualitativen Forschungsarbeiten berücksichtigt wird, um dem Mythos
"älterer und alternder Frauen" zu begegnen; dies gilt
auch für die Erstellung amtlicher Statistiken, die jeweils parallel
nach Alter und Geschlecht differenzieren sollten, um Informationen
über die Heterogenität der Lebenslagen älterer Frauen zur Verfügung
zu stellen, und für die Ausweisung unbezahlter Arbeitsleistungen in
Familie und Gesellschaft, die vornehmlich von Frauen erbracht
werden, als Beitrag zum Bruttosozialprodukt, |
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ältere
Frauen als eigenständige Zielgruppe in Regierungsberichten und
anderen Regierungsveröffentlichungen zu berücksichtigen, um auf
dieser Grundlage Maßnahmen in Politik und Gesetzgebung zur
Verbesserung der Situation älterer Frauen - auch älterer
Migrantinnen, Angehöriger farbiger Minderheiten und anderer
mehrfach benachteiligter Gruppen älterer Frauen - ergreifen zu können
und Schritte auf allen Ebenen für das
Anti-Altersdiskriminierungs-Programm der Europäischen Union
einzuleiten, |
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Anzahl
und Wirksamkeit von Maßnahmen, die bereits durch Verbände
ergriffen wurden, durch finanzielle Förderung und andere Formen der
Unterstützung zu erhöhen; dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen,
die die Teilhabe älterer Frauen am Prozess des lebenslangen Lernens
unterstützen und es ihnen ermöglichen, am Aufbau und der
Weiterentwicklung von Netzwerken und Selbsthilfeorganisationen
mitzuwirken, um im Sinne des Empowerment die Kapazität älterer
Frauen als Anwältinnen ihrer eigenen Interessen zu entwickeln und
zu stärken, |
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die
öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange älterer Frauen zu
steigern, |
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sicherzustellen,
dass der Ansatz des Mainstreaming ausdrücklich auch die Perspektive
älterer Frauen berücksichtigt und dass ältere Frauen an
nationalen, regionalen und lokalen sozialpolitischen Initiativen
beteiligt werden, |
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Strukturen
aufzubauen, die den Dialog auf allen Ebenen zwischen behördlichen
Abteilungen, die für Chancengleichheit einerseits und ältere
Menschen andererseits zuständig sind, sicherstellen und damit die
existentiellen Belange älterer Frauen einbeziehen. |
1
Originalsprache der Resolution: Deutsch |